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   VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431   

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VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431 (https://dejure.org/2023,38541)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431 (https://dejure.org/2023,38541)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - Au 5 K 22.1431 (https://dejure.org/2023,38541)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43; ProstSchG; ProstG; Verordnung über das Verbot der Prostitution in der Stadt ... (ProstV Stadt ...)
    Feststellungsbegehren einer gGmbH (ambulanter Pflege- und Assistenzdienst), aktive entgeltliche Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung, die von der Klägerin in einer Mietwohnanlage in ... betreut werden, unzulässige Haupt- und Hilfsanträge, teilweise ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Soweit in der Rechtsprechung bislang die Frage einer behinderungsspezifischen Sexualbegleitung diskutiert worden sei, gingen Gerichte ohne weitere Begründung und gewissermaßen nebenbei davon aus, dass auch die Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung vom Begriff der sexuellen Dienstleistung bzw. der Prostitution erfasst sei (OVG Münster, B.v. 8.9.2020 - 13 B 902/20 - juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, B.v. 25.11.2020 - 18 L 967 - juris Rn. 22; BayLSG, U.v. 6.2.2020 - L 8 SO 163/17 - juris Rn. 24).

    Das OVG Münster habe im Rahmen seiner Entscheidung zur Rechtmäßigkeit pandemiebedingter Einschränkungen eine Unterscheidung zwischen verschiedenen sexuellen Dienstleistungen offenbar für sachgerecht und notwendig gehalten (OVG Münster, B.v. 8.9.2020 13 B 902/20 - juris).

  • VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18

    Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Die Sexualbegleitung sei weder begrifflich definiert noch rechtlich geschützt, noch sage die Gesetzesbegründung zum Prostituiertenschutzgesetz hinreichend präzise etwas zum Verständnis des Begriffs "sexuelle Dienstleistung" aus (VG Düsseldorf, U.v. 17.11.2021 - 29 K 8461/18 - juris Rn. 87).

    Anders als bei der auch von der Beklagtenseite angeführten Entscheidung des VG Düsseldorf (U.v. 17.11.2021 - 29 K 8461/18 - juris Rn. 10ff), der ein viel weitreichenderer Kundenkreis des Dienstleisters zugrunde gelegen habe, sei hier aufgrund des klar definierten Personenkreises (Personengruppe mit öffentlich-rechtlichem Vertrag/Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk ...) der Begriff der Prostitution einschränkend zu definieren und eine Feststellung im Sinne der Klage zu treffen.

  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2019 - 5 K 4649/18

    Massagesalon; Tantra-Massage; bordellartiger Betrieb; Abgrenzung zu

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Es bedürfe daher einer wertenden Betrachtung des Einzelfalls und des vorherrschenden Gesamteindrucks, unter teleologischer Reduzierung des Prostituiertenschutzgesetzes, um den gesetzgeberisch mit dem Prostituiertenschutzgesetz verfolgten Sinn und Zweck sachgerecht in das Begriffsverständnis einbeziehen zu können (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 29.8.2019 - 5 K 4649/18 - juris Rn. 29ff., dort einen "bordellartigen Betrieb" verneinend).

    Insbesondere finde keine Sexualbegleitung durch Personen statt, die sich - wie "normale Prostituierte" - oft in einer besonders verletzlichen oder belastenden Situation befänden und deshalb sozial oder psychisch nicht in der Lage seien, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten (VG Gelsenkirchen, B.v. 25.11.2020 - 18 L 967 - juris Rn. 36; VG Gelsenkirchen, B.v. 29.8.2019 - 5 K 4649/18 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1430

    Feststellungsbegehren eines Träger-Vereins (e.V.), aktive entgeltliche

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 beantragte der Träger-Verein der Klägerin (Kläger im Verfahren Au 5 K 22.1430) bei der Regierung von ... die Genehmigung einer Ausnahme nach § 1 Satz 2 der bayerischen Verordnung über das Verbot der Prostitution (ProstV).

    Anders als bei den im Parallelverfahren Au 5 K 22.1430 vom dortigen Kläger betriebenen Wohngruppen handelt es sich bei den von den Menschen mit Behinderung genutzten Appartements um rein privaten Wohnraum, zu dem die hiesige Klägerin keinerlei tatsächlichen oder rechtlichen Bezug aufweist.

  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Soweit in der Rechtsprechung bislang die Frage einer behinderungsspezifischen Sexualbegleitung diskutiert worden sei, gingen Gerichte ohne weitere Begründung und gewissermaßen nebenbei davon aus, dass auch die Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung vom Begriff der sexuellen Dienstleistung bzw. der Prostitution erfasst sei (OVG Münster, B.v. 8.9.2020 - 13 B 902/20 - juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, B.v. 25.11.2020 - 18 L 967 - juris Rn. 22; BayLSG, U.v. 6.2.2020 - L 8 SO 163/17 - juris Rn. 24).
  • SG Hannover, 11.07.2022 - S 58 U 134/18

    Gewährung eines persönlichen Budgets für die Inanspruchnahme von Sexualbegleitung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Die Klägerin führte mit Schriftsatz vom 20. September 2023 ergänzend aus, das Sozialgericht Hannover habe inzwischen eine Sexualbegleitung bzw. Sexualassistenz als Leistung im Sinne des § 76 SGB IX qualifiziert und in der Folge einen Leistungsanspruch auf soziale Teilhabe qualifiziert (SG Hannover, U.v. 11.7.2022 - S 58 U 134/18 - juris Rn. 18ff.).
  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 22 CS 19.297

    Vermietung einer Wohnung als Betreiben eines Prostitutionsgewerbes

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Es kommt lediglich darauf an, dass er die Nutzung der Wohnung maßgeblich steuert und damit einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution anderer zieht (BayVGH, B.v. 29.03.2019 - 22 CS 19.297 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 8 ZB 18.672

    Unwirksamkeit eines wasserrechtlichen Bescheids

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Eine Feststellungsklage ist statthaft, wenn sie die Feststellung eines gegenwärtigen oder vergangenen Rechtsverhältnisses zum Gegenstand hat (BayVGH, B.v. 16.9.2019 - 8 ZB 18.672 - juris Rn.10 ff.).
  • VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheid zur planungsrechtlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2023 - Au 5 K 22.1431
    Diese Anbindung ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte der Klägerin im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BayVGH, B.v. 27.8.2008 - 15 ZB 08.758 - juris Rn. 15; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 16 m.w.N.).
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